Haus der Betreuung und Pflege Curanum Merseburg
KURZZEIT- ODER VERHINDERUNGSPFLEGE Unter Kurzzeit- oder Verhinderungspflege versteht man die zeitlich befristete stationäre Pflege eines bedürftigen Menschen. Damit wird zum Beispiel pflegenden Angehörigen die Möglichkeit auf Ur- laub und Erholung gegeben. Weitere Gründe für die Nutzung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung kann die Erkrankung des pflegenden Angehörigen selbst (auch Krankenhausaufenthalt) sein. Auch kann damit die Zeit überbrückt werden, bis ein gewünschter Heimplatz zur Verfügung steht. DIE LANG- ODER VOLLZEITPFLEGE Sie sind pflegebedürftig und eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich? Dann bieten wir Ihnen in der vollstationären Pflege eine herzliche Atmosphäre sowie ein offenes Ohr für Bewohnerinnen und Bewohner und Angehöri- ge, eine kompetente Betreuung, ganzheitliche und aktivierende Pflege sowie umfangreiche hauswirtschaftliche Versorgung. Wenn der Be- treuungsbedarf zunimmt, ist ein dauerhafter Umzug in eine Pflegeeinrichtung unumgänglich. Unsere qualifizierten Pflegekräfte versorgen die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr nach ihren individuellen Bedürfnissen. Damit sich vertrauensvolle Beziehungen bilden können, wird jede Wohngruppe von fest zugeordneten Pflegepersonen betreut. Die Kosten für einen Pflegetag in unserer Einrichtung können Sie, je nach Wahl der Pflegebedürftigkeit des zu Be- treuenden bei einem Termin mit unserer Einrich- tungsleitung oder in der Verwaltung erfragen. Für Personen, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind, ist eine Kos- tenbeteiligung durch die Pflegekasse möglich. Dazu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diese Kostenbeteiligung der zuständi- gen Kranken- und Pflegekassen differiert je nach Pflegebedürftigkeit.
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