KORIAN Am Kavierlein Fürth
Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetz- buches (SGB XI) sind Personen, die wegen • einer körperlichen, geistigen oder seeli- schen Krankheit oder Behinderung • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens • auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dazu gehören die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege Rasieren, Blasen- und Darmentleerung u.a.), aber auch die Ernährung, also die mundgerechte Zube- reitung oder die Aufnahme der Nahrung. Weiterhin die Mobilität, also das Aufstehen, Zubettgehen, An-/Auskleiden, Verlassen der Wohnung, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung mit Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen usw. Mehr Möglichkeiten der Pflege dank Pflegegrade DIE EINSTUFUNG IN DIE JEWEILIGEN PFLEGEGRADE ERFOLGT DURCH DIE PFLEGEVERSICHERUNG.
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